Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
BMG §2 Anl Teil2 AbschnE Z6;Rechtssatz
Bei der Frage der Abgabepflicht für einen Betrieb gewerblicher Art des Bundes ist darauf abzustellen, zu welchen Angelegenheiten der Betrieb gewerblicher Art zählt. Aus dem bloßen Umstand, dass der Bund als Abgabepflichtiger und Abgabenschuldner in Anspruch genommen wird, kann eine Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen nicht abgeleitet werden, vielmehr ist nach dem Anknüpfungspunkt der behaupteten Abgabepflicht zu suchen, welcher darin liegt, im Zusammenhang mit welchen Angelegenheiten die von der Abgabenbehörde als Betrieb gewerblicher Art gewertete Tätigkeit ausgeübt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130224.X02Im RIS seit
05.11.2003Zuletzt aktualisiert am
23.04.2019