RS Vwgh 2003/9/24 99/13/0094

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Der Abgabenbehörde steht im Fall einer gegebenen Schätzungsberechtigung die Wahl der Schätzungsmethode frei. Dabei ist jene Methode zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, den tatsächlichen Gegebenheiten (den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen) möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (Hinweis E 22. Februar 1995, 95/13/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130094.X01

Im RIS seit

28.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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