RS Vwgh 2003/9/24 2003/11/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;

Rechtssatz

Ein an eine Partei gerichteter Verbesserungsauftrag gemäß § 13 Abs. 3 AVG idF 1998/I/158 betreffend ein fristgebundenes Rechtsmittel muss neben der vorgesehenen Fristsetzung auch den Hinweis enthalten, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist zurückgewiesen wird (Hinweis E 30.1.2001, 99/05/0178; E 19.3.2002, 99/10/0203).

Schlagworte

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003110003.X03

Im RIS seit

27.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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