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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/11/0011 E 11. Juli 2000 RS 2Stammrechtssatz
Die Verkehrszuverlässigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Verkehrszuverlässigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne Heranziehung von Sachverständigengutachten zu beurteilen (Hinweis E 18.11.1997, 97/11/0309).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003110172.X01Im RIS seit
16.10.2003