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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BMG §2 Anl Teil2 AbschnE Z6;Rechtssatz
Die Kommunalsteuerpflicht für einen Betrieb gewerblicher Art im Post- und Fernmeldebereich geht über die dem Bundesministerium für Finanzen zukommende Zuständigkeit zur Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes eingerichteten Gesellschaften (etwa der Post und Telekom Austria AG) hinaus. Dass der in Rede stehende Bescheid über die Vorschreibung der Kommunalsteuer an den Bund - Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr gerichtet ist und ihm zugestellt wurde, kann eine Wirksamkeit eines solchen Bescheides daher nicht beeinträchtigen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130224.X03Im RIS seit
05.11.2003Zuletzt aktualisiert am
23.04.2019