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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0004Rechtssatz
Es trifft zu, dass die jeweiligen steuerlichen Konsequenzen beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer getrennt zu ziehen sind. Damit besteht für die lohnsteuerrechtliche Beurteilung auch keine Bindungswirkung in Bezug auf die Beurteilung als Betriebausgaben beim Arbeitgeber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130003.X01Im RIS seit
29.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013