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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §17 Abs2, §19 Abs3 Z2 litcRechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse nach Abweisung des Verfahrenshilfeantrags und Aufforderung zur Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt - zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung mangels einer Zustelladresse; bekannt gegebene Abgabestelle angesichts dreier fehlgeschlagener Zustellversuche wegen Ortsabwesenheit des Empfängers nicht als Zustelladresse verwendbar.
She auch B222/07, B v 11.06.07: Zurückweisung eines neuerlichen Verfahrenshilfeantrags wegen entschiedener Sache und Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags mangels Darlegung eines Wiedereinsetzungsgrundes.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH /Mängelbehebung, Zustellung, Rechtskraft, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B657.2005Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009