RS Vwgh 2003/9/24 97/13/0224

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §1;
KommStG 1993 §3 Abs1;
KommStG 1993 §3 Abs3;

Rechtssatz

Nach dem Zusammenhang der §§ 1 und 3 Abs. 1 und 3 KommStG ist nicht der Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern die Körperschaft öffentlichen Rechts selbst Steuersubjekt der Kommunalsteuer (Hinweis E 17. Oktober 2001, 99/13/0002, und Fellner, Kommunalsteuergesetz3, Rz 61 zu § 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130224.X01

Im RIS seit

05.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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