RS Vwgh 2003/9/24 2000/13/0188

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Dauernde Lasten sind rechtliche Verpflichtungen zur Geld- oder Sachleistung, die während eines längeren Zeitraumes (mindestens 10 Jahre) bestehen, deren Zeitdauer aber ungewiss ist (Hinweis E 29. März 1993, 92/15/0052, und Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III B, Tz 3 zu § 18).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130188.X02

Im RIS seit

05.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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