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26/02 Markenschutz MusterschutzNorm
MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/04/0021Rechtssatz
Bestehen beide Marken ausschließlich aus nicht eintragungsfähigen Wortbestandteilen, dann fehlt ihnen die Unterscheidungskraft, weil diese bzw. das charakteristische Merkmal eines Zeichens nicht auf schutzunfähige oder schwache Bestandteile gestützt werden kann (Hinweis E vom 27.1.1999, Zl. 97/04/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001040020.X04Im RIS seit
05.11.2003Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011