RS Vwgh 2003/9/24 2003/17/0248

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;
LAO Slbg 1963 §143 Abs4;
LAO Slbg 1963 §90 Abs2;

Rechtssatz

Eine Verletzung des Parteiengehörs liegt nicht schon dann vor, wenn die Behörde ihre Rechtsauffassung der Partei vor Erlassung eines Bescheides bekannt gibt und dabei eine von der Ansicht der Partei abweichende Rechtsauffassung nicht (ausreichend) "begründet und darlegt".

Schlagworte

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003170248.X02

Im RIS seit

27.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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