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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/13/0148 E 27. März 2002 RS 1 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Das Vorliegen der in der Rechnung beschriebenen Leistung ist materielle Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Auf eine in diesem Zusammenhang bestehende Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers kommt es nicht an (Hinweis E 22.6.2001, 98/13/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130244.X01Im RIS seit
27.10.2003