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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei der Organisation der Behandlung von Einlaufstücken ist vorzukehren, dass diese nicht so bearbeitet werden, dass die Möglichkeit ihrer Verlegung in andere Akten besteht, bevor sie der Bearbeiter überhaupt zu Gesicht bekommen hat (Hinweis E 22. Jänner 2003, 2002/04/0137).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130224.X09Im RIS seit
05.11.2003Zuletzt aktualisiert am
23.04.2019