RS Vwgh 2003/9/24 97/13/0224

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2003
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
BAO §308 Abs1;
LAO Wr 1962 §240 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Organisation der Behandlung von Einlaufstücken ist vorzukehren, dass diese nicht so bearbeitet werden, dass die Möglichkeit ihrer Verlegung in andere Akten besteht, bevor sie der Bearbeiter überhaupt zu Gesicht bekommen hat (Hinweis E 22. Jänner 2003, 2002/04/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130224.X09

Im RIS seit

05.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten