RS Vwgh 2003/9/24 2003/11/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/04/0009 E 22. November 1994 VwSlg 14166 A/1994 RS 3

Stammrechtssatz

Die vollständige Wiedergabe eines Sachverständigengutachtens, auf welchem die rechtliche Beurteilung eines Bescheides aufbaut, ist im Begründungsteil desselben unter Umständen nicht unbedingt erforderlich (Hinweis E 13.9.1988, 88/04/0075).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003110032.X01

Im RIS seit

23.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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