RS Vwgh 2003/9/30 AW 2003/17/0052

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Veröffentlicht am 30.09.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
3 Finanzrecht Geldrecht Währungsrecht Kreditrecht
37/02 Kreditwesen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
FMAG 2001 §22 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Akteneinsicht - Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf "Gewährung der vollständigen Akteneinsicht gemäß § 17 AVG in die bei der vormaligen Bankenaufsichtsbehörde (Sektion V des Bundesministeriums für Finanzen), nunmehr Finanzmarktaufsicht, geführten Verwaltungsakten der A-Bank AG" zurück. Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisung von Ansuchen dann, wenn - wie hier - an die Anhängigkeit des Verfahrens über den Antrag vor der belangten Behörde keine für den Antragsteller günstigen Rechtsfolgen geknüpft sind (vgl. hiezu auch den hg. Beschluss vom 2. April 1992, Zl. AW 92/10/0010). Da der vorliegende Bescheid ein Ersuchen auf Akteneinsicht zurückweist, ist er einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003170052.A01

Im RIS seit

19.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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