RS Vwgh 2003/10/2 2000/09/0035

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Veröffentlicht am 02.10.2003
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §3 Abs5 lita;

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 26. September 1991, Zl. 91/09/0058, hat der Verwaltungsgerichtshof zur Frage, ob ein Volontärsverhältnis im Sinne des § 3 Abs. 5 lit. a AuslBG vorliegt, dargelegt, dass ein Entgeltanspruch auch in der Zusicherung der kostenlosen Beistellung der Unterkunft im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Ausländers liegen kann und einer Wohnraumüberlassung der Charakter eines Naturallohnes dann unbedenklich zugemessen werden kann, wenn die Wohnraumüberlassung zeitlich gekoppelt mit dem Volontärverhältnis erfolgt ist und trotz gebotener Gelegenheit keine besondere Absprache anderer Art behauptet worden ist. Im vorliegenden Fall kommt neben die Wohnraumüberlassung auch noch die unentgeltliche Gewährung von Verpflegung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 1997, Zl. 97/09/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090035.X01

Im RIS seit

27.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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