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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Der subjektive Arbeitskräftemangel eines Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer unerlaubt beschäftigt, verhindert weder die Erfüllung der objektiven Tatseite (Hinweis E 6.5.1999, Zl. 97/09/0174, betreffend Abdeckung eines kurzfristigen Arbeitskräftebedarfes in Form der Arbeitskräfteüberlassung), noch stellt dies einen Strafausschließungsgrund oder einen Milderungsgrund bei der Strafbemessung dar (Hinweis E 16.10.2001, Zl. 99/09/0058).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003090126.X04Im RIS seit
05.11.2003