RS Vwgh 2003/10/2 2003/09/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2003
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §19;
VStG §45;
VStG §5;

Rechtssatz

Der subjektive Arbeitskräftemangel eines Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer unerlaubt beschäftigt, verhindert weder die Erfüllung der objektiven Tatseite (Hinweis E 6.5.1999, Zl. 97/09/0174, betreffend Abdeckung eines kurzfristigen Arbeitskräftebedarfes in Form der Arbeitskräfteüberlassung), noch stellt dies einen Strafausschließungsgrund oder einen Milderungsgrund bei der Strafbemessung dar (Hinweis E 16.10.2001, Zl. 99/09/0058).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003090126.X04

Im RIS seit

05.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten