RS Vwgh 2003/10/7 2001/01/0504

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Veröffentlicht am 07.10.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art6 Abs3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z5 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Die ErläutRV zur Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998, 1283 BlgNR XX.GP 7, zu § 10 Abs. 1 Z 5 StbG 1985 sprechen zwar davon, werde die Ausweisung "effektuiert", so falle eine der Verleihungsvoraussetzungen, nämlich der Hauptwohnsitz, weg und es bestehe sohin ein Verleihungshindernis. Damit haben die zitierten Materialien jedoch erkennbar nur den typischen Fall vor Augen, dass durch die Vollstreckung der Ausweisung regelmäßig die den Hauptwohnsitz konstituierenden Elemente entfallen. Allerdings hat der Gesetzgeber der in den zitierten ErläutRV genannten Effektuierung der Ausweisung weder im Tatbestand des § 10 StbG 1985 noch an anderer Stelle des Gesetzes eine unmittelbare normative Bedeutung für den Entfall des Hauptwohnsitzes verliehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010504.X01

Im RIS seit

03.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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