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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §172;Rechtssatz
Was die berufliche Komponente der Beurteilung der konkreten Integration des Beschwerdeführers anlangt, so gesteht die belangte Behörde in ihrer Gegenschrift ausdrücklich zu, dass der Beschwerdeführer bis 31.3.1999 eine Unfallrente bezogen hat. Von daher durfte im gegebenen Zusammenhang nicht ohne Weiteres nur auf Beschäftigungszeiten abgestellt werden (Hinweis: E 25.3.2003, Zl. 2001/01/0607).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010156.X01Im RIS seit
11.11.2003