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E6JNorm
61995CJ0037 Ghent Coal Terminal VORAB;Rechtssatz
Das Recht auf Vorsteuerabzug vor der tatsächlichen Nutzung oder vor dem Entstehen zu versteuernder Einkünfte setzt voraus, dass entweder die nachgewiesene Absicht nach außen hin zum Ausdruck gekommen ist, die Wohnung zur Gänze zu unternehmerischen Zwecken erworben oder hergestellt zu haben, oder dass der zu nicht unternehmerischen Zwecken beabsichtigte Anteil dem Unternehmen zugeordnet wurde.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61995J0037 Ghent Coal Terminal VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150085.X05Im RIS seit
31.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013