RS Vwgh 2003/10/7 2000/15/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die Frage der Einkunftsart ist für jeden Besteuerungszeitraum selbstständig zu entscheiden (Hinweis E 3. Mai 1983, 82/14/0248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150024.X04

Im RIS seit

31.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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