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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9;Rechtssatz
Bei der Berechnung des auf die Urlaubszeit entfallenden Entgeltes sind nur anteilig das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Lohnnebenkosten zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG, § 9, Tz 180, Stichwort Urlaub), weil es sich dabei um Zahlungsverpflichtungen handelt, die den Arbeitgeber für den Zeitraum des noch ausständigen Urlaubs treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150257.X01Im RIS seit
31.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013