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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §67 Abs10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 2000/08/0047 B 25. September 2000 RS 2Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gemäß § 67 Abs 10 ASVG - Das Vollzugsinteresse des Versicherungsträgers überwiegt jedenfalls dann, wenn der angefochtene Bescheid nicht im Sinne des § 35 Abs 2 VwGG offenkundig rechtswidrig ist und seine vorläufige Vollstreckung nicht bei der antragstellenden Partei zu unwiederbringlichen Vermögensnachteilen führt, wie dies etwa im Falle der exekutiven Betreibung einer Versteigerung von Vermögensgegenständen des Beschwerdeführers und dem damit verbundenen - nicht wieder auszugleichenden - Wertverlust der Fall wäre.
Schlagworte
InteressenabwägungUnverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003080026.A03Im RIS seit
23.01.2004Zuletzt aktualisiert am
27.07.2010