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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/15/0059 E 5. Oktober 1994 RS 3Stammrechtssatz
Selbst die Verpflegung der Gäste und tägliche Wartung der Zimmer begründet keinen (steuerlichen) Gewerbebetrieb, wenn solche Tätigkeiten wegen der geringen Zahl von Fremdenzimmern nur in bescheidenem Ausmaß anfielen. Entscheidend ist, ob die Verwaltungsarbeit im konkreten Fall in ERHEBLICHEM UMFANG jenes Maß überschreitet, welches mit der Vermögensverwaltung üblicherweise verbunden ist (Hinweis E 3.5.1983, 82/14/0248).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150024.X03Im RIS seit
31.10.2003