RS Vwgh 2003/10/14 2001/05/1171

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Veröffentlicht am 14.10.2003
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3;
LStG OÖ 1991 §14 Abs1;
LStG OÖ 1991 §31 Abs3 Z3;
LStG OÖ 1991 §32 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/05/1172

Rechtssatz

§ 14 Abs. 1 OÖ LStG 1991 gewährt den Anrainern gemäß § 31 Abs. 3 Z. 3 OÖ LStG 1991 keinen absoluten, zu einer Versagung des Straßenvorhabens führenden Immissionsschutz. Nur in dem Fall, dass mit der Herstellung der Straße für sie eine Gesundheitsgefährdung verbunden wäre, könnte dies zu einer Änderung oder Ergänzung des Projektes führen (vgl. das zum Starkstromwegegesetz 1968 ergangene hg. E vom 26. April 2000, 96/05/0048, m. w. N.). Auch aus § 32 Abs. 4 OÖ LStG 1991 geht eindeutig hervor, dass eine straßenrechtliche Bewilligung nicht erteilt werden darf, wenn mit der Herstellung und dem Betrieb der Straße eine Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Sicherheit von Menschen verbunden wäre (vgl. auch § 68 Abs. 3 AVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001051171.X20

Im RIS seit

30.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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