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L85004 Straßen OberösterreichNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/05/1172Rechtssatz
Die Parteistellung nach § 31 Abs. 3 Z. 4 OÖ LStG 1991 (d. s. die Grundeigentümer, die im Sinne des § 20 OÖ LStG 1991 in Bezug auf Anschlüsse von Straßen, Wegen und Zufahrten an die zu errichtende bzw. zu ändernde Verkehrsfläche vom Straßenbauvorhaben betroffen sind) ist auf diejenigen Grundeigentümer eingeschränkt, die eine Anschlussberechtigung bzw. -bewilligung an die öffentliche Straße besitzen, auf welche sich das Verfahren nach §§ 31 f OÖ LStG 1991 bezieht (vgl. das hg. E vom 28. Oktober 1997, 97/05/0118).
Schlagworte
Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen StraßenverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001051171.X06Im RIS seit
30.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011