RS Vwgh 2003/10/14 2001/05/1171

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Veröffentlicht am 14.10.2003
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG OÖ 1991 §14;
LStG OÖ 1991 §31 Abs3 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/05/1172

Rechtssatz

Der Anrainer gemäß § 31 Abs. 3 Z. 3 OÖ LStG 1991 kann schon im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren verlangen, dass die durch den zu erwartenden Verkehr auf der bewilligten Straße entstehenden Beeinträchtigungen soweit herabgesetzt werden, als dies mit einem im Verhältnis zum erzielbaren Erfolg wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist. Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers (siehe den im vorliegenden E auszugsweise wiedergegebenen Ausschussbericht zu § 14 OÖ LStG 1991).

Schlagworte

Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001051171.X15

Im RIS seit

30.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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