Index
L85004 Straßen OberösterreichNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/05/1172Rechtssatz
Der Anrainer gemäß § 31 Abs. 3 Z. 3 OÖ LStG 1991 kann schon im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren verlangen, dass die durch den zu erwartenden Verkehr auf der bewilligten Straße entstehenden Beeinträchtigungen soweit herabgesetzt werden, als dies mit einem im Verhältnis zum erzielbaren Erfolg wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist. Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers (siehe den im vorliegenden E auszugsweise wiedergegebenen Ausschussbericht zu § 14 OÖ LStG 1991).
Schlagworte
Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen StraßenverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001051171.X15Im RIS seit
30.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.11.2011