RS Vwgh 2003/10/15 2003/08/0062

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Veröffentlicht am 15.10.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs2;
AVG §18 Abs4;
AVG §56;
B-VG Art130 Abs1;
B-VG Art131 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs3;

Rechtssatz

Mangelnde Bescheidqualität einer Erledigung auf Grund fehlender Genehmigung des "Bescheidkonzeptes"; dieses wurde versehentlich ausgefertigt und zugestellt. Kein Ersatz fehlender Genehmigung durch Beglaubigung der Geschäftsstelle.

Schlagworte

Beglaubigung der Kanzlei Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Unterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003080062.X01

Im RIS seit

03.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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