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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §18 Abs2;Rechtssatz
Mangelnde Bescheidqualität einer Erledigung auf Grund fehlender Genehmigung des "Bescheidkonzeptes"; dieses wurde versehentlich ausgefertigt und zugestellt. Kein Ersatz fehlender Genehmigung durch Beglaubigung der Geschäftsstelle.
Schlagworte
Beglaubigung der Kanzlei Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003080062.X01Im RIS seit
03.12.2003