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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Rechtssatz
Der letzte Satz des § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG enthält nur eine Legaldefinition, was unter Tages- und Nächtigungsgeldern im Sinne des vorangehenden Halbsatzes zu verstehen ist, und keine eigenständige normative Anordnung, dass es auf die Freiheit von der Einkommensteuer(Lohnsteuer)pflicht in diesen Fällen nicht ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002080092.X03Im RIS seit
13.11.2003