RS Vwgh 2003/10/15 2000/04/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §63 Abs1;
MEG 1950 §7 Abs2;
MEG 1950 §8 Abs1 Z3 litb;
VStG §44a Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/04/0131 E 15. Oktober 2003

Rechtssatz

Um dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z. 1 VStG im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E vom 6.11.1995, Zl. 95/04/0005) zu genügen, wäre es erforderlich gewesen, spruchgemäß zu umschreiben, worin das Bereithalten der Messanlagen im rechtsgeschäftlichen Verkehr bestanden habe. Dies wäre insbesondere deshalb von Bedeutung gewesen, weil eine Eichpflicht dann nicht besteht, wenn das Messgerät nur dem innerbetrieblichen Gebrauch dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000040130.X01

Im RIS seit

05.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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