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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §15;Rechtssatz
§ 5 Abs. 6 PG 1965 macht die Einrechnung von Teilbeschäftigungszeiten im Ausmaß der jeweils herabgesetzten Beschäftigung ohne Faktorisierung zusätzlich davon abhängig, dass diese Zeiten verminderter Beschäftigung unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit eines Übertrittes in den Ruhestand oder einer Versetzung in den Ruhestand nach § 15 BDG 1979 liegen. Der Gesetzgeber des 1. Budgetbegleitgesetzes wollte § 5 Abs. 5 PG 1965 restriktiv formulieren und Zeiten einer Teilbeschäftigung bei der Berechnung der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit nach dieser Bestimmung zur Gänze nicht miteinbeziehen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120299.X02Im RIS seit
12.11.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008