RS Vwgh 2003/10/15 98/12/0472

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2003
beobachten
merken

Index

72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung
72/13 Studienförderung

Norm

KHStG 1983 §23 Abs1;
KHStG 1983 §27 Abs1;
StudFG 1992 §13 Abs1;
StudFG 1992 §17 Abs1 idF 1996/201;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Begriff "Studium" im Sinne des StudFG 1992 (soweit dies für die Beurteilung des Zeitpunktes des Studienwechsels von Interesse ist) jeweils durch die Inskription beziehungsweise nach dem KHStG durch die Aufnahme als ordentlicher Hörer (§ 23 Abs. 1 KHStG) und die Meldung der Fortsetzung der jeweiligen Studienrichtung (§ 27 Abs. 1 KHStG) bestimmt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998120472.X03

Im RIS seit

10.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten