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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Rechtssatz
Der Bescheid, mit dem ein Auftrag zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes erteilt wird, hat darzulegen, inwieferne ein hinreichender Schutz der Interessen des § 74 Abs. 2 GewO 1994 trotz Einhaltung der im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen nicht gewährleistet ist (bzw. die Emissionen von Luftschadstoffen nicht nach dem Stand der Technik begrenzt sind) und weiters, inwieferne eine Sanierung dieses Mangels Maßnahmen erfordert, die die genehmigte Betriebsanlage in ihrem Wesen veränderten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000040193.X02Im RIS seit
05.11.2003Zuletzt aktualisiert am
12.08.2011