RS Vwgh 2003/10/15 2002/12/0268

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Veröffentlicht am 15.10.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Rechtssatz

Der verfahrenseinleitende Antrag des Beschwerdeführers lautete "auf Neubemessung meiner Pensionsleistung unter Einbeziehung der mir zustehenden Pflegedienstzulage". Diesem Antrag ist eindeutig zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer eine Neubemessung der ihm gebührenden Pensionsleistung unter Berücksichtigung einer ihm behauptetermaßen zugestandenen Zulage anstrebt. Eine Unklarheit oder Undeutlichkeit des Antrages, die zu einem Vorgehen der Behörde im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG hätte führen müssen, liegt jedenfalls nicht vor (zu den Grenzen der Umdeutungsmöglichkeit von (im dortigen Verfahren Rechtsmittel-) Anträgen vgl. im Übrigen das hg. Erkenntnis vom 26. März 2003, Zl. 2002/17/0279).

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Ausschluß

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120268.X01

Im RIS seit

18.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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