RS Vwgh 2003/10/15 2000/04/0193

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Veröffentlicht am 15.10.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §79;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 79 GewO 1994 erfasst auch jene Fälle, in denen die Behörde schon im Zeitpunkt der Erlassung des ursprünglichen Bewilligungsbescheides weiter gehende Auflagen hätte erteilen können (Hinweis E vom 24.6.1986, Zl. 86/04/0033).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000040193.X08

Im RIS seit

05.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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