RS Vwgh 2003/10/16 2001/03/0192

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;

Rechtssatz

Soweit vom Beschwerdeführer die Wertminderung des ihm gehörenden Grundstückes geltend gemacht wird, hat die belangte Behörde dieses Vorbringen zutreffend gemäß § 35 Abs. 2 EisenbahnG auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Schlagworte

öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001030192.X02

Im RIS seit

31.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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