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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §6 Abs1;Rechtssatz
Der Betriebserfolg iSd § 19 Abs 7 OÖ FlVfLG 1979 kann durch den Wegfall einer - auch schon vor der Zusammenlegung - nur bedingt für landwirtschaftliche Zwecke tauglichen Dienstbarkeit (Zufahrt) nicht beeinträchtigt werden, wenn eine zweite Dienstbarkeit (Zufahrt) die Erfüllung der wirtschaftlichen Notwendigkeiten in vollem Umfang gewährleistet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070147.X07Im RIS seit
10.11.2003Zuletzt aktualisiert am
10.11.2016