RS Vwgh 2003/10/16 2002/07/0169

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32;

Rechtssatz

Liegt eine Baggerung im Grundwasserschwankungsbereich mit dem Ergebnis einer Grundwasserfreilegung vor, genügt das allein schon für die Annahme der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht; auf die Größe der Grundwasserfreilegung, das Ausmaß der Baggerung im Schwankungsbereich oder auf die (vereitelte) Absicht der baldigen Wiederverfüllung kommt es dabei nicht entscheidend an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070169.X04

Im RIS seit

10.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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