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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/07/0028 2002/07/0031 2002/07/0030 2002/07/0029Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/10/0019 E 28. Juni 1993 RS 1Stammrechtssatz
Bezieht die belangte Behörde in ihre rechtliche Würdigung Sachverhaltselemente ein, die dem Bf nicht bekannt waren, verstößt sie gegen das auch im Verwaltungsverfahren anerkannte "Überraschungsverbot" (Hinweis E 23.2.1993, 91/08/0142; hier:
die belangte Behörde hätte angesichts des Widerspruches in der Aktenlage nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, daß das in Rede stehende Grundstück für die beantragte Recyclinganlage nicht benötigt werde, daher und nicht das Vorliegen eines langfristigen öffentlichen Interesses iSd § 27 Abs 2 Tir NatSchG 1991 ohne vorherige Einholung einer Stellungnahme des Bf zu diesem Widerspruch nicht verneinen dürfen).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Verfahrensmängel Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070027.X02Im RIS seit
10.11.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008