Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §6 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0175 E 21. März 2002 RS 4Stammrechtssatz
Mit dem bloßen Fehlen von "Neuordnungsvorteilen" durch die Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke kann die wirtschaftliche Notwendigkeit der Einräumung einer Dienstbarkeit nicht begründet werden, entspräche doch auch eine gleichwertige Abfindung ("ohne Vorteile") dem OÖ FlVfLG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070147.X03Im RIS seit
10.11.2003Zuletzt aktualisiert am
10.11.2016