RS Vwgh 2003/10/16 2003/07/0031

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Als "eigenmächtige Neuerung" kann die Herbeiführung eines mit dem WRG 1959 unvereinbaren und daher zu beseitigenden Zustandes, der wasserrechtlich überhaupt nicht bewilligungsfähig ist, zu behandeln sein (Hinweis E 7.3.1989, 85/07/0059).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003070031.X01

Im RIS seit

10.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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