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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §6 Abs1;Rechtssatz
Das Schicksal einer Dienstbarkeit im Zusammenlegungsverfahren wird vom Zusammenhang zwischen dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Abfindung einerseits und den Voraussetzungen der Begründung/Aufrechterhaltung einer Dienstbarkeit andererseits bestimmt. Hängt die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens von der Zuerkennung (Begründung/Aufrechterhaltung) einer Dienstbarkeit ab, dann werden regelmäßig wirtschaftliche Gründe für die Begründung oder Aufrechterhaltung dieser Dienstbarkeit sprechen, weil dann diese Dienstbarkeit für das Erreichen eines zumindest gleichen Betriebserfolges notwendig ist (Hinweis E 21.11.2002, 99/07/0126).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070147.X04Im RIS seit
10.11.2003Zuletzt aktualisiert am
10.11.2016