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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AWG Wr 1994 §38 Abs1;Rechtssatz
Aus welchem Grund der Eintreibung der Abgabenforderung beim Primärschuldner Hindernisse entgegenstehen bzw inwieweit die Abgabengläubigerin die Forderung im Exekutionsverfahren gegen den Primärschuldner geltend machen hätte können, ist für die Zulässigkeit der Geltendmachung der Haftung gegenüber den Rechtsnachfolgern des Liegenschaftseigentümers gemäß § 38 Abs. 1 Wr AWG grundsätzlich nicht entscheidend, sondern ist allenfalls im Rahmen der Begründung der Ermessensentscheidung, den Haftpflichtigen heranzuziehen, von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999170463.X03Im RIS seit
28.11.2003