RS Vwgh 2003/10/17 99/17/0463

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Veröffentlicht am 17.10.2003
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L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Wien
L82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien

Norm

AWG Wr 1994 §38 Abs1;

Rechtssatz

§ 38 Abs. 1 Wr AWG bietet keine taugliche Rechtsgrundlage für die Erlassung eines Haftungsbescheides zur Vorschreibung von Zwangsverwaltungskosten für die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem die gegenständlichen Abgaben nach dem Wr AWG betreffenden Festsetzungs- , Vollstreckungs- und/oder Sicherungsverfahrens stehen, sondern im Zuge eines zur Einbringung anderer Forderungen betriebenen Exekutionsverfahrens entstanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999170463.X05

Im RIS seit

28.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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