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L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Wr 1994 §38 Abs1;Rechtssatz
§ 38 Abs. 1 Wr AWG bietet keine taugliche Rechtsgrundlage für die Erlassung eines Haftungsbescheides zur Vorschreibung von Zwangsverwaltungskosten für die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem die gegenständlichen Abgaben nach dem Wr AWG betreffenden Festsetzungs- , Vollstreckungs- und/oder Sicherungsverfahrens stehen, sondern im Zuge eines zur Einbringung anderer Forderungen betriebenen Exekutionsverfahrens entstanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999170463.X05Im RIS seit
28.11.2003