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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §51a idF 1998/I/158;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Frage, ob in Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor den unabhängigen Verwaltungssenaten Beteiligtengebühren zustehen, in seinem Erkenntnis vom 21. Mai 2001, 2001/17/0022, offen gelassen, wobei jedoch ausgesprochen wurde, dass in Administrativverfahren vor diesen Behörden, für die § 79a AVG nicht gilt, Beteiligtengebühr zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003170131.X01Im RIS seit
24.11.2003