RS Vwgh 2003/10/21 2003/06/0078

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Index

96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §17;
BStG 1971 §20 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ZfV 2004/5, 616-625;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer (Eigentümer von Grundstücken, die für die Errichtung der Bundesstraße in Anspruch genommen werden sollen) war im Enteignungsverfahren jedenfalls berechtigt, jene Aspekte, die in der Trassenverordnung (oder auch in den einen Bestandteil davon bildenden Planunterlagen) nicht bindend festgelegt wurden, zu relevieren (siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 1974, Zl. 365/74, VwSlg 8688 A/1974).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003060078.X08

Im RIS seit

25.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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