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96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §17;Beachte
Besprechung in:ZfV 2004/5, 616-625;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer (Eigentümer von Grundstücken, die für die Errichtung der Bundesstraße in Anspruch genommen werden sollen) war im Enteignungsverfahren jedenfalls berechtigt, jene Aspekte, die in der Trassenverordnung (oder auch in den einen Bestandteil davon bildenden Planunterlagen) nicht bindend festgelegt wurden, zu relevieren (siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 1974, Zl. 365/74, VwSlg 8688 A/1974).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003060078.X08Im RIS seit
25.11.2003Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011