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95/03 VermessungsrechtNorm
VermG 1968 §13 Abs1 idF 1975/238;Rechtssatz
§ 4 VermV behandelt die Punktlageidentität von Grenzzeichen. Diese Bestimmung regelt den Fall, wann ein in der Natur vorgefundenes Grenzzeichen als ident mit dem in einer früheren Vermessung aufgenommenen Grenzzeichen zu werten ist. Diese Regelung erfasst nicht den Fall, dass im Plan für Grenzpunkte falsche Koordinaten ausgewiesen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001060166.X02Im RIS seit
25.11.2003