RS Vwgh 2003/10/21 99/14/0224

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §33 Abs4 idF 1992/312;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/14/0225

Rechtssatz

Es ist nicht zu erkennen, inwiefern eine staatliche Eheschließung höhere Anforderungen hinsichtlich des Zusammenlebens der Partner stellt als eine kirchliche Trauung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140224.X03

Im RIS seit

12.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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