RS Vwgh 2003/10/22 2000/09/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich der Beschwerdeführer nicht auf ein wirksames Kontrollsystem, das die Einhaltung der erteilten Anordnungen betreffend die Beachtung der Rechtsvorschriften über die Beschäftigung von Ausländern gewährleisten soll, berufen hat; er hat nicht (generell - abstrakt) dargestellt, wie sein Kontrollsystem konkret funktionieren soll (vgl. hiezu etwa die hg. E vom 8. Juli 1991, 91/19/0086, und vom 28. Oktober 1991, 91/19/0225).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090170.X02

Im RIS seit

28.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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