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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich der Beschwerdeführer nicht auf ein wirksames Kontrollsystem, das die Einhaltung der erteilten Anordnungen betreffend die Beachtung der Rechtsvorschriften über die Beschäftigung von Ausländern gewährleisten soll, berufen hat; er hat nicht (generell - abstrakt) dargestellt, wie sein Kontrollsystem konkret funktionieren soll (vgl. hiezu etwa die hg. E vom 8. Juli 1991, 91/19/0086, und vom 28. Oktober 1991, 91/19/0225).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090170.X02Im RIS seit
28.11.2003Zuletzt aktualisiert am
10.07.2013