RS Vwgh 2003/10/22 2000/09/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs1;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

In der Unterfertigung eines Dienstvertrages durch den Dienstnehmer kann in Ansehung aller Verwaltungsvorschriften, insbesondere der Arbeitnehmerschutzvorschriften, keine Zustimmung zu seiner Bestellung als verantwortlicher Beauftragter erblickt werden (Hinweis E 28.10.1993, Zl. 91/19/0134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090135.X02

Im RIS seit

20.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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